|
|
|
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt nur einen Teil der Gesamtkosten der Schule. Den verbleibenden Betrag müssen die Schuleltern aufbringen. Grundgedanke unseres Finanzierungsmodells ist es, dass dieser Betrag von der gesamten Elternschaft als Solidargemeinschaft erbracht wird. Die Höhe des Schulgelds ist in der auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgelegt. Wenn es für eine Familie nicht möglich ist diesen Betrag zu leisten, wird ein Elternbeitragsgespräch mit Vertretern des Vorstands und der Geschäftsführung des Fördervereins angesetzt.
Wesentlicher Teil eines Beitragsgespräches ist - neben der individuellen Bemessung eines Beitrags - immer die inhaltliche Erklärung der betreffenden Beitragsart. Dies betrifft insbesondere das Beitragsgespräch im Falle der ersten Neuaufnahme einer Familie.
Meistens wird ein Elternbeitragsgespräch geführt, wenn es in einer Familie gerade einmal finanziell eng ist. Der individuelle Schulbeitrag der Familie wird dann unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen und sozialen Situation der Familie in einem Beitragsgespräch gemeinsam ermittelt und festgelegt. Zuvor muss von den Eltern schriftlich ein Antrag auf Beitragsreduzierung aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse gestellt werden.
Auch wenn die finanzielle Situation der Schule oder entsprechende Beschlüsse der Vereinsorgane es erforderlich machen, kann es mit einzelnen Eltern zu Beitragsgesprächen kommen. Oder wenn die Beitragseinstufung einer Elternschaft nicht oder nicht mehr mit dem Geist der auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung im Einklang steht.
Am Ende eines Gesprächs wird die Höhe des neuen oder abgeänderten Beitrags und gegebenenfalls der Beginn von veränderten Beitragszahlungen oder Zahlungsfristen festgelegt. Versprechen von künftigen einseitigen Beitragsanpassungen durch die Elternschaft werden ebenfalls festgehalten. Die Ergebnisse des Gespräches werden nach Ende des Gesprächs dokumentiert und in der Elternakte aufbewahrt.
[zurück]
|