Schulabschlüsse

 

Am Ende der 11. beziehungsweise 12. Klasse können die Schüler, wenn sie die Schule verlassen, den Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss erhalten. Dazu bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung, die erzielten Leistungen in einem Fach liegen für das Bestehen des gewählten Abschlusses entsprechend des Anforderungsniveaus zu Grunde. Es gelten hierbei die jeweils aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen.

So müssen Schüler drei Jahre lang unsere Waldorfschule besucht haben, um dann einen Abschluss machen zu können (beispielsweise die Klassen 10, 11 und 12 für den Realschulabschluss oder die Klassen 11, 12 und 13 für das Abitur). Bei einem Wechsel von einer anderen Waldorfschule sind diese Zeiten nicht notwendig.

Wenn ein(e) Schüler/in die 12. Klasse erfolgreich gemeistert hat, besteht bei entsprechenden Leistungen die Möglichkeit die 13. Klasse zu besuchen. Nach bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfungen erhält er/sie dann die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, beziehungsweise den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Für das Abitur werden in vier Fächern schriftliche, in zwei Fächern mündliche Prüfungen durchgeführt. In zwei weiteren Fächern wird die Leistung durch einen Unterrichtsbesuch der Prüfungskommission festgestellt. Einzelheiten regelt die Abiturverordnung für Freie Waldorfschulen vom 21. März 1988.

Analog zu den staatlichen Schulen werden in den Abschlussklassen Halbjahres- und Jahreszeugnisse mit den in jedem Fach erzielten Noten erstellt. Alle Abschlüsse sind den staatlichen Abschlüssen rechtlich gleich gestellt.

[zurück]

[Aktuell] [Unsere Schule] [Waldorfpädagogik] [Elternwegweiser] [Kindergarten] [Service]